Laurenz Strassemeyer

Schwerpunkte

Data Use/Protection
AI/Cyber
Commercial/Distribution
Software/Cloud

Info

Laurenz Strassemeyer berät Unternehmen in allen Bereichen des IT- und Datenschutzrechts sowie bei der Umsetzung aktueller europäischer Daten- und Technologieregelungen. Einen besonderen Schwerpunkt seiner Tätigkeit legt er dabei auf den rechtlichen Umgang mit datengetriebenen Technologien wie Künstlicher Intelligenz, auf datenschutzrechtliche Compliance-Projekte sowie auf die Verteidigung und Beratung von Unternehmen in datenschutzrechtlichen Verfahren vor Behörden und Gerichten.

Details

Nach seinem Studium der Rechtswissenschaften an der Georg-August-Universität Göttingen, arbeitete Laurenz Strassemeyer promotionsbegleitend bei einer internationalen Großkanzlei und einer renommierten Hamburger Wirtschaftskanzlei im Bereich IT-Recht und Datenschutz. Er lässt sich aktuell zum datenschutzrechtlichen Umgang mit Künstlicher Intelligenz im Bereich des Federated Learning promovieren. Internationale Erfahrungenim Bereich der Technologieregulierung sammelte er unter anderem als Visiting Scholar an der UC Berkeley School of Law sowie bei einem global agierenden Unternehmen mit Schwerpunkten auf Cloud Computing und Künstlicher Intelligenz im Silicon Valley. Außerdem absolvierte er eine Station seines Referendariats am Oberlandesgericht Celle im Grundsatzreferat für Europarecht im Auswärtigen Amt.

Neben seiner anwaltlichen Tätigkeit ist Laurenz Strassemeyer Schriftleiter der unternehmensorientierten Fachzeitschrift Datenschutz-Berater. Er publiziert und referiert regelmäßig zu zahlreichen datenschutzrechtlichen Fragestellungen in renommierten Fachzeitschriften, Handbüchern und Kommentaren. Er ist Mitglied der Deutschen Gesellschaft für Recht und Informatik (DGRI). Seit September 2023 ist Laurenz Strassemeyer bei KNPZ tätig.

Sprachen

Deutsch

Englisch

Veröffentlichungen/Neuigkeiten

Datenschutzkonferenz 2024, 09.2024

Tagesseminar „KI im Unternehmen“, 06.2024

Grages/Strassemeyer, Unternehmen haften als Verantwortliche grundsätzlich direkt, RDi 2024, 229-231

Grages/Strassemeyer, Unternehmenshaftung unter der DSGVO nach „Deutsche Wohnen“ - Verschuldenshaftung ohne Zurechnungserfordernis, CR 2024, 10-18

Kommentierung diverser Regelungsbereiche z.B. automatisierte Entscheidungen zusammen mit Quiel in: Freund/Schmidt/Heep/Roschek, Praxis-Kommentar DSGVO, 1. Aufl. (2023)

Strassemeyer/Moos/Schefzig, Leitentscheidungen des EuGH zur DSGVO, in: Moos/Schefzig/Arning (Hrsg.), Praxishandbuch DSGVO, 2. Aufl. (2021)

Arning/Hansen-Oest/Strassemeyer, Web Tracking und Online Advertising, in: Moos/Schefzig/Arning (Hrsg.), Praxishandbuch DSGVO, 2. Aufl. (2021)

Moos/Strassemeyer, Der gestalterische Spielraum für Einwilligungserklärungen nach BGH Cookie-Einwilligungen II, DSB 2020, 207-210

Strassemeyer, Die Transparenzvorgaben der DSGVO für algorithmische Verarbeitungen, K&R2020, 176-183

Rothkegel/Strassemeyer, Joint Control inEuropean Data Protection Law – How to make sense of the CJEU's Holy Trinity, Cri 2019, 161-171

Krupar/Strassemeyer, Distributed Ledger Technologien und Datenschutz – Widerspruch oder Evolution?, K&R 2018, 746-753